Unfälle kann man nicht verhindern. Finanzielle Engpässe schon.
Mit dem VD Spar Unfallpaket schließen Sie nicht nur die Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung zu attraktiven Prämien, Sie profitieren auch von den Leistungen, die es nur bei uns gibt.
Jährlich passieren in Österreich rund 830.000 Unfälle (Quelle: KfV), davon enden fast 9.000 in Invalidität. Über die gesetzliche Sozialversicherung sind aber nur die Folgen eines Arbeitsunfalls gedeckt, obwohl die schwerwiegendsten Unfälle zumeist in der Freizeit und beim Sport passieren.
Die gesetzliche Krankenversicherung reicht nicht: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt meist lediglich die notwendigen Standard-Behandlungskosten und einige der erforderlichen Rehabilitationsmaßnahmen. Auf vielen Kosten (wie z.B. Hubschrauberkosten, alternative Heilmethoden, kosmetische Behandlungen oder Verdienstentgang) bleiben Unfallopfer aber sitzen.
Die private Unfallversicherung schließt also eine wichtige Lücke der gesetzlichen Unfallversicherung, indem sie auch den Freizeitbereich abdeckt – weltweit und rund um die Uhr!
Ein "Unfall" liegt dann vor, wenn durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung eintritt. Daher ist eine allmähliche körperliche Schädigung – etwa durch Abnutzung – ebenso kein Unfall wie eine Krankheit.
Als Unfall gelten z. B. Knochenbrüche, Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln sowie Meniskusverletzungen.
Möglich ist der Versicherungsschutz für Einzelpersonen, Ehepaare, Familien, Kinder, Vereine oder Firmenangehörige. Die Unfallversicherung gibt Versicherungsschutz bei der Arbeit und bei Geschäftsreisen im Straßenverkehr, im Haushalt in der Freizeit, bei Sport und Hobby im Urlaub.
DAUERNDE INVALIDITÄT bedeuet, dass es aufgrund eines Unfalles zu einem vollständigen oder teilweisen Verlust und/oder einer Einschränkungsminderung von Körperteilen oder Sinnesorganen kommt. In diesem Fall wird der Prozentsatz der Invalidität entsprechende Anteil der Versicherungssumme bezahlt. Nachzulesen ist dieser Prozentsatz, der bei vollständigem Verlust von Körperteilen oder Sinnesorganen oder völliger Funktionseinschränkung zum Tragen kommt, in der so genannten "Gliedertaxe".
UNFALLTOD bedeutet, dass die versicherte Summe an die bezugsberechtigten Personen im Todesfall ausbezahlt wird, wenn der unfallbedingte Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag eintritt.
TAGGELD wird bei dauernder oder vorübergehender Invalidität für die Dauer der vollständigen Arbeitsunfähigkeit für maximal 365 Tage bezahlt.
SPITALGELD wird für jeden Kalendertag, an dem sich der Versicherte wegen eines Versicherungsfalles in medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung befindet, aber maximal für 365, gezahlt.