Allgemeine Information
Ihre Lohnsteuer wird so berechnet, als ob Sie das ganze Jahr über gleich viel verdient hätten. Wenn Ihr Einkommen aber geschwankt hat – z.B. wegen eines Jobwechsels – zahlt sich eine Arbeitnehmerveranlagung aus. Hierbei wird die Steuer neu berechnet und gleichmäßig übers Jahr verteilt. Häufig stellt sich dabei heraus, dass man zu viel bezahlt hat und es gibt eine Lohnsteuergutschrift direkt auf Ihr Konto. Sollte es in Ihrem Fall jedoch zu einer Steuernachzahlung kommen, können Sie, wenn kein Pflichtveranlagungsgrund vorliegt, den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurückziehen.
Bei der Arbeitnehmerveranlagung können Sie nach Ablauf des Jahres folgendes geltend machen:
- Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag einschließlich Kinderzuschlag (auch wenn dieser schon gegenüber der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber geltend gemacht)
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag (nur mit dem Papierformular E4)
- Kinderfreibetrag (Formular L1k)
- Pendlerpauschale (soweit nicht schon gegenüber der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber geltend gemacht)
- Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung für mitversicherte Angehörige
- eventuell Pflichtversicherungsbeiträge aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung
- eventuell Freibeträge für:
- Werbungskosten
- Sonderausgaben
- Außergewöhnliche Belastungen (z.B. aufgrund einer Behinderung)
- Amtsbescheinigungen und Opferausweise