Bei Unfällen in der Freizeit übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung nur die Behandlungskosten. Folgekosten werden nicht ersetzt. Kinder und Jugendliche sind bei Freizeitunfällen höchst unterschiedlich abgesichert: Mit überhaupt keiner Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung müssen Kinder vor dem Schuleintritt bei einem Unfall rechnen.
Mit dem Schuleintritt gibt es nur einen eingeschränkten Unfallversicherungsschutz während des Schulbetriebes und auf dem Schulweg. Darunter fallen auch Schikurse. Bei Unfällen auf dem Schulweg oder am Schikurs werden neben den Behandlungskosten auch Versehrtengeld und -rente bezahlt.
ABER VORSICHT:
Eine Versehrtenrente gibt´s erst ab einer Erwerbsminderung von 50% ab dem 16. Lebensjahr. Auch werden keine Bergungskosten mit der Flugrettung ersetzt.
Eine private Unfallversicherung ist daher die einzige Möglichkeit, Kinder optimal abzusichern.